Die GOP ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Rahmen des Bachelorstudiums. In jeder Fachprüfungsordnung sind die Prüfungen, die im
Rahmen der GOP abzulegen sind, benannt.
 
Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters sind Prüfungen im Umfang einer bestimmten ECTS-Punktezahl abzulegen. Die konkrete ECTS-Punktezahl ist der jeweiligen Fachprüfungsordnung zu entnehmen.
 
Werden diese ECTS-Punkte erreicht, gilt die GOP als bestanden und das Studium kann fortgesetzt werden. Werden diese ECTS-Punkte bis zum Ende des zweiten Semesters nicht erreicht, so wird eine Fristverlängerung von einem weiteren Semester gewährt.
 
Liegen die ECTS-Punkte auch bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht vor, so gilt die GOP als abgelegt und endgültig nicht bestanden.