Nein! Der NC ist der Grenzwert, der sich nach Ablauf des Verfahrens ergeben hat. Wenn die Studienplätze vergeben worden sind und die/der zuletzt Zugelassene eine Durchschnittsnote von 2,3 nachgewiesen hatte, ist das der Grenzwert - also der NC. Das bedeutet somit nicht, dass alle mit diesem Notenwert einen Studienplatz erhalten haben.

Gibt es in zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle Bewerber/innen Studienplätze, hat sich kein Grenzwert, also kein NC, ergeben (gleichwohl sind diese Studiengänge zulassungsbeschränkt).  

Somit ist eine Frage, wie der NC in einem zukünftigen Verfahren sein wird, nie zu beantworten - anders als die Frage, wie er in vergangenen Verfahren war. Rückschlüsse aus Grenzwerten von vorherigen Verfahren auf die Zukunft sollten mit Vorsicht gezogen werden, denn dann kann alles ganz anders sein.