Ja und ja.

Legen Sie der Bewerbung lieber zu viele Unterlagen bei als zu wenig! Der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann die Zulassungschancen verbessern, wenn das Vergabeverfahren dies so vorsieht. Es gibt Studiengänge, in denen in der Quote für das ergänzende Hochschulauswahlverfahren die abgeschlossene Berufsausbildung die Durchschnittsnote geringfügig verbessert.

Die Berufsausbildung muss einschlägig zum angestrebten Studiengang und abgeschlossen sein. Wer sich zum Bewerbungsschluss noch in der Berufsausbildung befindet, kann die Bonierung leider nicht in Anspruch nehmen. Nachweise, dass Sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (z.B. Berufsausbildungsvertrag) benötigt die Zulassungsstelle nicht, ebensowenig das Abschlusszeugnis der Berufsschule.