Nein, qualifizierte Berufstätige sind keine anderen Menschen als Abiturienten und ja, Sie haben eine Wahlmöglichkeit.

Allerdings müssen Sie natürlich alle Voraussetzungen mitbringen, die im Zulassungsverfahren von qualifizierten Berufstätigen verlangt werden und auch den erforderlichen Beratungsschein mit errechneter Durchschnittsnote nach erfolgter Studienberatung vorlegen.