Regelung, wie mit den Daten / <a href="%5Ehttps://www.helpdesk.rrze.uni-erlangen.de/faq/Glossar/Konto">Konten</a> der betroffenen <a href="https://www.helpdesk.rrze.uni-erlangen.de/faq/Glossar/Person">Person</a> verfahren werden soll. <br><br>Diese kann i.d.R. durch die Personen selbst definiert werden. In Ausnahmefällen (wie z.B. einer fristlosen Kündigung) ist die Personalabteilung bzw. der Fachvorgesetzte die definierende Stelle.