Die von Ihnen erwähnten Studienbeiträge dienen ausschließlich dem Zweck, die Lehr- und Studiensituation an der Universität zu verbessern und dürfen nicht zur Deckung von laufenden Kosten im Verwaltungsbetrieb benutzt werden.

Über die Verwendung der Beiträge, über die von Studierendenvertretern paritätisch mitentschieden wird, können Sie sich im Netz informieren:

http://www.uni-erlangen.de/studium/studienzuschuesse/verwendung