Nein, falls nur ein NC-Fach in der gewünschten Kombination enthalten ist,  wird auch nur in diesem das Zulassungsverfahren durchgeführt. Für das zulassungsfreie Fach können Sie sich auf jeden Fall einschreiben, müssen aber einen anderen  zweiten Teilstudiengang auswählen, der ebenfalls zulassungsfrei ist, wenn Sie im NC-Fach nicht zugelassen werden können.

Beachten Sie aber bitte, dass zulassungsfreie Fächer Eignungsfeststellungsverfahren verlangen können, deren erfolgreiche Absolvierung eine Immatrikulationsvoraussetzung ist. Informieren Sie sich rechtzeitig!