Wartezeit ist grundsätzlich die Zeit zwischen Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur oder Entsprechendes) und der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang, in der/die Antragsteller/in nicht an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert war.
 
Es kommt hier wirklich nur auf die Einschreibung an und bedeutet nicht, dass auch tatsächlich studiert wurde.
 
Die Wartezeit wird automatisch ermittelt. Sie müssen keinen Sonderantrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Sie wird in vollen Semestern gerechnet.