Unbedingt!
 
Wer in einem NC-Fach eine Zulassung erhalten hat und an der Immatrikulation gehindert ist, weil er einen Dienst ableistet, kann diese Zulassung zu dem Semester, in dem das Studium aufgenommen werden kann, geltend machen.
 
Bewahren Sie den Zulassungsbescheid gut auf und stellen zum gegebenen Zeitpunkt, unter Wahrung der Vorschriften für Form und Frist, einen neuen Zulassungsantrag. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen fügen Sie eine Kopie des Zulassungsbescheids und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung, aus der Beginn und Ende des Diensts hervorgehen, bei (nicht Verpflichtungserklärung, Vertragsvereinbarung o.ä.).
 
Sie haben dann einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung, den Sie zum für Sie nächstmöglichen Termin einlösen können.
 
Achtung:

Dieser Anspruch gilt nicht Ihr Leben lang sondern ist immer im zeitlichen Zusammenhang mit dem Dienstende zu sehen und gilt natürlich nur für den betreffenden Studiengang an der jeweiligen Hochschule.