Nein, die Zulassung eröffnet nur eine Option und keine Verpflichtung. Sie können sich jederzeit gegen den zugelassenen Studiengang entscheiden und sich dafür in ein anderes Fach, das natürlich zulassungsfrei sein muss, einschreiben.
 
Allerdings können Sie sich nach Ablauf der für Sie festgesetzten Einschreibfrist nicht auf den Zulassungsbescheid berufen und sagen: „aber ich war doch eigentlich dafür zugelassen“.