Nein.
 
Unbestritten ist eine Tätigkeit im Rahmen des Au Pair sozial aber kein „Dienst“. Dasselbe gilt für Praktika in Kindergärten, Einrichtungen für
Krankenpflege oder Gesundheitsfürsorge u.ä.
 
Neben Bundeswehr, Zivildienst,  freiwilligem Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) und  Freiwilligendienst nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst, gibt es eine ganze Reihe freiwilliger sozialer Dienste, die offiziell als „Dienst“ angesehen werden, so z.B. das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr, der Andere Dienst im Ausland, der  Jugendfreiwilligendienst etc.