Der bayerische Gesetzgeber hat bestimmt, dass an einer Universität nur ein gültiger Antrag am Zulassungsverfahren beteiligt wird. Ausnahmen von dieser Regelung sind gesetzlich definiert. Derzeit gibt es keine solche Ausnahmeregelung an der FAU. Nicht betroffen von dieser Regelung ist die Bewerbung bei Hochschulstart für eines der "zentralen" NC-Fächer (z.B. Hochschulstart: Medizin – FAU: Molekulare Medizin, das ist möglich).

Eine Doppelbewerbung/Parallelbewerbung für zwei oder mehrere dezentrale NC-Studiengänge ist somit nicht möglich.