Ja.

Da in der Regel bis zum Termin des Bewerbungsschlusses noch nicht alle Prüfungen abgelegt oder bewertet worden sind, ist es gar nicht möglich, den Anrechnungsbescheid der zuständigen Prüfungsbehörde mit dem Zulassungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Wir gehen davon aus, dass Sie im Vorfeld bereits abgeklärt haben, wie viele Semester Ihnen angerechnet werden, denn letztlich müssen Bewerbung und angerechnete Fachsemester zusammenpassen. Im Falle einer Zulassung können Sie sich nicht immatrikulieren, wenn Sie sich in ein Fachsemester beworben haben, das der Anrechnung nicht entspricht.

Nachreichfist für den Anrechnungsbescheid (Vorlage bei der Universität):

Für ein Wintersemester: 1. September
Für ein Sommersemester: 1. März