Erstmal bitte das Verfahrensergebnis abwarten. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle, ob Sie sich schon früher immatrikulieren können. Das ist in der Regel möglich.
 
Sonst sorgen Sie dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens die Einschreibung vornimmt. Hierfür müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen und diese ermächtigen, für Sie die Immatrikulation durchzuführen; genauere Auskünfte hierzu erteilt die Studentenkanzlei.
  
Beachten Sie bitte grundsätzlich:
 
Bei der persönlichen Immatrikulation sind immer alle Unterlagen, die Ihnen in einem Hinweisblatt genannt werden, vorzulegen. Im Falle der Stellvertretung bereiten Sie neben der Vollmacht alles vor, so dass die Stellvertreterin/der Stellvertreter mit vollständigen Unterlagen zur Einschreibung erscheint.