Der zuständige Einrichtungsleiter bzw. Kostenstelleninhaber muss den/die Antragssteller/in oder die Person, welche zukünftig alle Unterlagen prüfen soll, im Einrichtungsleitercockpit zum dezentralen Personalservice hinzufügen. Der Einrichtungsleiter bzw. Kostenstelleninhaber hat dazu ein Rundschreiben erhalten.

Anbei ein Auszug mit der Vorgehensweise:

"...es ist notwendig, dass die Einrichtungsleitung, für die der Antrag gestellt wurde, vor der Antragstellung im IdM-Cockpit (https://www.idm.fau.de/gadmin/cockpit/index) die Berechtigung "Dezentraler Personalservice" an die Person vergibt, welche die Rechte erhalten soll. Die Kostenstelle der Beschäftigungsstelle im Antrag muss mit der Kostenstelle der Einrichtung im IdM-Cockpit übereinstimmen. Nur dann erhalten Sie die Aufgabe zur Prüfung der Unterlagen. Wenn die Einrichtungsleitung hier keine Person berechtigt, erhält nur die Einrichtungsleitung die entsprechende Aufgabe. Bitte beachten Sie dabei: Wenn im Cockpit bisher keine Person eingetragen war, so hat eine Änderung an dieser Stelle keine Auswirkungen mehr auf den aktuell laufenden Antrag. Erst ab dem nächsten Antrag erhalten dann die berechtigten Personen die entsprechende Aufgabe.