Die seit dem o.g. Stichtag geltende Vorgabe E-Ausgangsrechnungen zu verschicken, ist zunächst ausschließlich für Bundeseinrichtungen als Auftraggeber bindend. Sollte Ihr Auftraggeber eine Einrichtung des Bundes sein und somit zurecht eine E-Rechnung anfordern (müssen), wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeitenden des Referat H4 unter: erechnung-info@fau.de

Hinweis:
Mittelanforderungen an Geldgeber sind keine Rechnungen in diesem Sinne.