PDF-Rechnungen werden seit längerem problemlos akzeptiert, sofern sie direkt vom Lieferanten als PDF-Dokument verschickt wurden. Der Scan einer Papierrechnung ist hingegen nicht als PDF-Rechnung weiterzuverarbeiten.

Das Original einer E-Rechnug ist eine elektronische Datei. Diese wurde in der Urform während des vorangegangenen Prozesses beim Referat H4 bereits revisionssicher abgelegt. Das Ihnen zugesandte PDF-Dokument ist lediglich ein Abbild davon, wird jedoch aufgrund konkreter Merkmale im weiteren Verlauf als Originalrechnung akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass der erste Druck einer PDF-Rechnung das Original darstellt, alle weiteren Drucke sind Zweitschriften und entsprechend zu kennzeichnen. Durch den mehrfachen Druck einer PDF-Rechnung besteht ein erhebliches Risiko einer Doppelzahlung.