Für die Freischaltung des Postfach für die interne Zustellung von E-Rechnungen sind immer die jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen zuständig.

Ausschließlich an diese ist deshalb dieses Anliegen zu richten.
Die Freischaltung kann grundsätzlich nicht delegiert werden.


Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zu E-Rechnungen an der FAU, die sie im FSV-Blog finden unter https://blogs.fau.de/fsv/category/erechnung/