Nun hätte ich folgende Frage zu meiner Immatrikulation: Als Promotionstudent kann man ja maximal sechs Semester immatrikuliert sein, wovon ich bereits drei Semester absolviert habe. Kann ich nun eine Beurlaubung für zwei Semester beantragen (obwohl ich 25% arbeite), und mich anschließend (zum WS 2021) wieder immatrikulieren?