Die Beantragung eines Doppelstudiums ist an der Technischen Fakultät wie folgt geregelt: Zunächst wenden Sie sich bitte an den / die Studienfachberater/-innen, die für den bereits studierten Studiengang und das zusätzliche Fach zuständig sind. Wenn Sie hier das Einverständnis für das geplante Doppelstudium bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Studien-Service-Center der Technischen Fakultät, wo Sie die erforderlichen Formulare erhalten. Diese Formulare müssen Sie dann bei der Studierendenverwaltung einreichen.

Falls Sie zu einem Fach an der Technischen Fakultät ein Fach an einer anderen Fakultät studieren wollen, müssen Sie auch von dort die Genehmigung einholen.
 
Wir weisen Sie darauf hin, dass mögliche Überschreitungen der Studienzeit, die auf eine durch das Doppelstudium bedingte Mehrbelastung zurückzuführen sind, selbst zu vertreten sind und eine Prüfungsfristverlängerung hierdurch nicht begründet wird. Mit der Genehmigung eines Doppelstudiums ist weiterhin kein Anspruch darauf verknüpft, dass die Studiengänge durchgängig überschneidungsfrei studierbar sind.
 
Weitere Informationen zur Beantragung des Doppelstudiums finden Sie auf der Webseite der FAU. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Studierendenverwaltung.
 
Bei Ihrem Vorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg.