Definitionen und Zusammenhänge

Eine übergeordnete Kostenstelle

Eine Rechtestelle

Gültigkeitszeiträume

Die Zuordnung von übergeordneten Kostenstellen und von Rechtestellen werden immer über einen Zeitraum festgelegt, in dem die Zuordnung gültig ist. Für statistische Zwecke werden alle Zuordnungen einer Anordnungsstelle gespeichert. Die Gültigkeitszeiträume der Zuordnungen von Rechtestellen und Kostenstellenzuordnungen unterscheiden sich stark (siehe unten).

Pflege

Zuordnung übergeordneter Kostenstellen von Anordnungsstellen

1. Bedarfsstelle öffnen

2. gewünschte AOST unter Schlüssel eingeben und Return drücken
    Bearbeiten auswählen



3. In Lasche Kostenstelle können Sie die Zuordnungen anpassen


4. zum Hinzufügen einer Zuordnung klicken Sie auf die 3 Punkte für eine Auswahlliste an Kostenstellen. Hier wählen Sie eine Kostenstelle aus und bestätigen mit Ok.



5. Klicken Sie auf Hinzufügen. Die neue Zuordnung erscheint.

6. Für das Eintragen der Gültigkeitszeiträume gelten folgende Regeln: 6.1. Tragen Sie als erstes in das "gültig von" Feld den Beginn der Gültigkeit der neuen Zuordnung ein. Das Feld "gültig bis" der vorherigen Zuordnung wird dann automatisch auf den Tag davor gesetzt. Dies können Sie aber nachträglich ändern.

6.3. Tragen Sie in das Feld "gültig bis" das Ende der Gültigkeit der neuen Zuordnung ein.


Achtung: Die Anzeige im Feld "Übergeordnete Institution" wird nicht sofort, sondern erst nach geraumer Zeit aktualisiert. Für alle Funktionen des HIS-FSV ist dieses Feld aber nicht wirksam.

Beim Bestätigen der Änderungen werden Plausibilitätstest bezüglich der übergeordneten Kostenstellen durchgeführt.

 

Zuordnung von Rechtestellen zu Anordnungsstellen

Eine Rechtestelle muss vor Gebrauch in der Bedarfsstelle angelegt werden. Kostenstellen sind allerdings implizit auch Standardrechtestellen und diese müssen deswegen nicht explizit angelegt werden.