Der Definitionenkatalog der Studenten- und Prüfungsstatistik unterscheidet folgende Studienformen (bzw. Arten eines Studiums).
 
Nr. Bezeichnung (Deutsch) Bezeichnung (Englisch) Erläuterung
1 Erststudium First degree studies Studierende befinden sich im Erstudium, wenn Sie als Haupthörer in einem Studiengang  eingeschrieben sind und noch keine in Deutschland anerkannte Abschlussprüfung an einer deutschen oder ausländischen Hochschule bestanden haben.
2 Zweitstudium Second degree studies Studium nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Hochschulabschluss in einem anderem Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zugangsberechtigung ist.

Der Schlüssel "Zweitstudium" ist zu verwenden, soweit nicht Nr. 3 bis 7 zutreffen.
3 Aufbaustudium Postgraduate degree programme Voraussetzung: Ein (bestimmter) 1. Abschluss, auch berufsbegleitend möglich.

Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss, welcher in der Regel Voraussetzung für die  Zulassung in diesem ist. Aufbaustudien sollen das Erststudium fachlich vertiefen oder inhaltlich ergänzen.
4 Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium Complementary study programme Studienangebote (Studiengänge, Studieneinheiten, Kurse) für Absolventen eines Studienganges mit berufsqualifizierendem Studienabschluss in einer anderen als der bisher studierten Fachrichtung, mit denen eine ergänzende, vorrangig berufsbezogene (Teil-) Qualifikation vermittelt werden soll.
5 Promotionsstudium Doctoral study programme Umfasst Doktoranden, die nach erstem Hochschulabschluss weiterhin oder (zur Vorbereitung der Promotion) neu immatrikuliert sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die frühere Abschlussprüfung rechtlich als Voraussetzung der Promotion erforderlich ist oder nicht.
6 Kontakt-/Weiterbildungsstudium Contact studies and degree programme for qualified professionals Umfasst Studienangebote einer Hochschule zur Aktualisierung  einer früheren Hochschulausbildung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Erfahrungen aus der  Berufspraxis, um den Veränderungen in der wissenschaftlichen Entwicklung und in der Berufswelt Rechnung zu tragen. Dieses Studium steht Hochschulabsolventen mit Berufspraxis und solchen Bewerbern offen, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

In der Regel nach früherem 1. Studium, auch berufsbegleitend.
7 Konsekutives Masterstudium Consecutive Master's degree programme Konsekutive Masterstudiengänge setzen nach Maßgabe der Studien- oder Prüfungsordnung einen Bachelorabschluss voraus. Die Regelstudienzeit überschreitet i.d.R. einen Gesamtrahmen von 5 Jahren bis zum Masterabschluss nicht . Der Masterstudiengang kann den Bachelorabschluss fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
8 Weiterstudium zur Verbesserung der Prüfungsnote Continuing studies for examination mark improvement Liegt vor, wenn ein Studiengang nach bestandener Abschlussprüfung weiterzustudiert wird, um die Prüfungsnote zu verbessern. Häufig bei Studiengängen mit Freiversuchs- oder Freischussregelung.
9 Kein Abschluss No degree Kein Abschluss angestrebt bzw. kein Abschluss möglich.