Im Gegensatz zur Anmeldung unter Vorbehalt gibt es Situationen, in denen der Studierende eine fehlende Voraussetzung nicht in dem Zeitraum zwischen
Prüfungsanmeldung und -durchführung nachliefern kann.
 
Hierbei kann es sich beispielsweise um das Erreichen eines bestimmten Fachsemesters für die Bachelorarbeit oder den Abschluss eines Moduls für die Teilnahme an Prüfungen eines Folgemoduls handeln.
 
Hat der Studierende in einem solchen Fall die Zulassungsvoraussetzung nicht bis zum Zeitraum der Prüfungsanmeldung erbracht, wird ihm die Anmeldung zu der entsprechenden Prüfung verweigert.
 
Um welche Voraussetzung es sich dabei genau handelt, kann in der jeweiligen Fachprüfungsordnung bzw. Allgemeinen Prüfungsordnung nachgelesen bzw. beim Prüfungsamt oder den Studienberatern erfragt werden.