Die Rahmenpromotionsordnung sieht keine Promotionshöchstdauer vor: Ein Forschungsprojekt braucht seine Zeit. 
Bitte verwechseln Sie die Registrierung oder die Zulassung nicht mit der Immatrikulation - letztere ist für maximal sechs Semester frei von Studienbeiträgen möglich. 

Sonderfall Mediziner: § 9 Abs. 1. S. 1. der Fakultätspromotionsordnung der Medizin sieht vor, dass das Promotionsverfahren drei, maximal vier Jahre nach der Zulassung eröffnet werden soll. Nach dieser Frist wird die Zulassung unwirksam und das Betreuungsverhältnis erlischt.