Nachweise sind grundsätzlich im Original und Deutsch (Amtssprache) einzubringen.
Die Promotionsbüros nehmen aber auch sowohl beglaubigte Kopien als auch vereidigte Übersetzungen bzw. Nachweise in englischer Sprache an.
Wenn Sie das Original mit einer Kopie bringen, wird diese vor Ort mit dem Original verglichen und bestätigt, so dass Sie das Original wieder mitnehmen können.