Ja. Die Zulassung zur Promotion (RPromO § 8) ist eine inhaltliche Zulassung zur Promotion, die über das Promotionsbüro an das Promotionsorgan (Promotionsausschuss bzw. Fakultätsrat) zu richten ist. Davon ist die formale Zulassung zum Promotionsstudium zu unterscheiden, die von der Studentenkanzlei vorgenommen wird, wenn Sie sich als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent immatrikulieren.
(Zur Frage, wann eine Immatrikulation als Student/in sinnvoll ist, finden Sie Hinweise auf unseren Webseiten.)
Die inhaltliche Zulassung ist also in jedem Fall verpflichtend, der Antrag ist nach dem Login unter www.docdaten.uni-erlangen.de/ zu finden.