Die Rahmenpromotionsordnung hat zum Ziel, einheitliche, durchgehend hohe Qualitätsstandards für alle Promotionen an der FAU zu garantieren.

Sie sorgt für ein optimiertes, transparentes Verfahren, einheitliche Sprache und Terminologie und die Gleichbehandlung aller Doktorandinnen und Doktoranden – dies fällt besonders bei interdisziplinär Promovierenden ins Gewicht, die sich bislang nach verschiedenen Ordnungen richten mussten. Einzelne Fachkulturen sind in den ergänzenden Fakultätspromotionsordnungen berücksichtigt.

Außerdem sieht die Rahmenordnung eine verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens vor, womit mehr Rechtssicherheit für Promovierende garantiert werden kann. Laut Grundordnung der Universität sind Promovierende somit auch ohne Arbeitsvertrag Mitglieder der FAU. Dadurch ist jede Doktorandin und jeder Doktorand früher bekannt und enger an die Gesamtuniversität gebunden – und nicht nur an die jeweilige Arbeitsgruppe oder ihre Betreuerin / ihren Betreuer.

Durch die Doktorandendatenbank docDaten werden die nötigen Verwaltungsabläufe für Promovierende, Betreuer/innen und Fakultäten vereinfacht. Die durchgängig zweisprachige Kommunikation ermöglicht außerdem den internationalen Doktorandinnen und Doktoranden einen unkomplizierten Umgang mit den Regularien im Promotionsprozess.