* verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens

* Eröffnung des Verfahrens (bei Abgabe der Dissertation) erst nach Zulassung möglich

* Abgabe der Dissertation in maschinenlesbarer Form für alle verpflichtend

* einheitliche Dokumente zur Zulassung (§ 8 RPromO und § 8 FPromOs) und Eröffnung des Verfahrens (§ 9 RPromO und § 9 FPromOs)

* überarbeitete, personalisierte Anträge (mit allen Erklärungen und geforderten Dokumenten) in Kürze nach Anmeldung in der Doktorandendatenbank docdaten zum Download bereit

* Fortschritte im Verwaltungsablauf Ihres Promotionsverfahrens nach Anmeldung ebenfalls unter docdaten einzusehen


Bitte beachten Sie die Hinweise für alle, die bereits vor dem 22.01.2013 zur Promotion zugelassen worden sind.