* verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens
* Eröffnung des Verfahrens (bei Abgabe der Dissertation) erst nach Zulassung möglich
* Abgabe der Dissertation in maschinenlesbarer Form für alle verpflichtend
* einheitliche Dokumente zur Zulassung (§ 8 RPromO und § 8 FPromOs) und Eröffnung des Verfahrens (§ 9 RPromO und § 9 FPromOs)
* überarbeitete, personalisierte Anträge (mit allen Erklärungen und geforderten Dokumenten) in Kürze nach Anmeldung in der Doktorandendatenbank docdaten zum Download bereit
* Fortschritte im Verwaltungsablauf Ihres Promotionsverfahrens nach Anmeldung ebenfalls unter docdaten einzusehen
Bitte beachten Sie die Hinweise für alle, die bereits vor dem 22.01.2013 zur Promotion zugelassen worden sind.