Da gemäß der neuen Promotionsordnung die Zulassung schon am Beginn des Vorhabens beantragt wird, müssen dies nun alle jene nachholen, die bisher eine Antragstellung erst kurz vor Abgabe der Dissertation geplant hatten.

Durch die zu erwartende große Zahl an Anträgen kann es deshalb in den nächsten Monaten zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wir bitten um Nachsicht.

Wenn Sie in den ersten Wochen nach Einführung der neuen Promotionsordnung die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, stellen Sie diesen Antrag bitte zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion, damit beide möglichst zügig bearbeitet werden können.