Ein "vorhanden" in der Spalte Vorbehalt zeigt an, dass es sich um eine Prüfung handelt, zu welcher der Studierende noch nicht endgültig zugelassen
wurde.
 
Dies tritt dann auf, wenn die Teilnahme an einer Prüfung mit einer Voraussetzung verbunden ist, die der Studierende zum Zeitpunkt der
Anmeldung noch nicht erbracht hat, die er aber bis zum Prüfungstermin bestehen muss.
 
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zulassung zur Klausur einer Vorlesung von dem Bestehen der Studienleistung der parallel stattfindenden Übung abhängt. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt wurde, ist der Studierende wirklich zu der Prüfung zugelassen.
 
Wird der Vorbehalt bis zum Prüfungstermin nicht ausgeräumt, ist der Studierende nicht zur Prüfung zugelassen.