In der Regel wird ein Master- oder vergleichbarer Universitätsabschluss (Diplom, M.A., Staatsexamen) in dem Fach vorausgesetzt, in dem die Promotion erfolgen soll. Manche Fakultätspromotionsordnungen (Dr rer. nat. [Naturwissenschaften], Dr. rer. pol. [Wirtschaftswissenschaften]) erlauben auch die Zulassung von besonders befähigten Kandidat/innen mit Bachelor-Abschluss.

Bei einem fachfremden Abschluss ist die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, manchmal ist auch eine Promotionseignungsprüfung erforderlich. Näheres finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung.

Master-Abschlüsse von Fachhochschulen gelten als Äquivalent zu universitären Master-Abschlüssen. Sehr gute FH-Absolvent/innen mit Diplom können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie außerdem die Promotionseignungsprüfung bestehen.

Abschlüsse von ausländischen Universitäten müssen vom Promotionsorgan (Promotionsausschuss oder Fakultätsrat) überprüft werden. Dies geschieht, sobald Sie nach erfolgter Registrierung in docDaten Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht haben.