Bitte beachten Sie, dass es in den zulassungsfreien Masterstudiengängen der FAU kein Nachrückverfahren gibt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt aufgrund eines von der Zugangskommission des Fachs durchgeführten Qualifikationsfeststellungsverfahrens.
Am Qualifikationsfeststellungsverfahren nehmen alle vollständigen und formal korrekten Bewerbungen teil, die innerhalb der Bewerbungsfrist beim Masterbüro eingegangen sind. Plätze im Losverfahren werden nicht vergeben.