Die FAUcard ist Eigentum der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie muss bei der Exmatrikulation bzw. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Promotion vom Kartenbesitzer an  das FAUcard-Servicebüro zurückgeschickt werden. Eventuell noch vorhandenes Kartenguthaben können nur durch das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und nur vor Rückgabe der Karte in bar ausgezahlt werden. Das Studentenwerk nimmt ebenfalls abgelaufene Karten zurück. Bitte beachten Sie: Das Studentenwerk kann ausschließlich Guthaben auszahlen, die sich auf der Geldbörse Ihrer Karte befinden. Mit der FAUcard gezahlte Guthaben, Waren oder Dienstleistungen können nur vom Empfänger des Betrages ausgezahlt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie weiterhin immatrikuliert sind und nur der Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Karte veraltet ist, können Sie diesen an einem der Validierungsautomaten selbst verlängern. Die Standorte der Validierungsautomaten finden Sie hier:
http://www.card.fau.de/aktualisierung.shtml

Eine Auszahlung von Restguthaben nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Karte ist ausschließlich im Studentenwerk am Langemarckplatz in Erlangen möglich.