Eine klare Beschränkung der Promotionszeit sieht nur die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät vor. Dort erlischt das Betreuungsverhältnis regulär 4 Jahre nach der Zulassung.
In den anderen Fächern gibt es keine Begrenzung, häufig rechnet man mit einer Promotion (in Vollzeit) von etwa 3-4 Jahren, abhängig vom Fach, der Forschungsfragestellung und der Art des Projekts kann diese Zeit aber auch um einiges überschritten werden. Auch persönliche Faktoren (z.B. durch familiäre, gesellschaftliche oder Arbeitsverpflichtungen, die Eigeninitiative und das Interesse oder die Erfahrung am Forschungsgebiet) können die Länge der Promotionszeit erheblich beeinflussen.
Wenn Sie nebenberuflich promovieren, kann dies zu einer erheblichen Verlängerung der Promotionszeit führen. 
Am besten sprechen Sie schon am Beginn Ihrer Promotion mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter oder mit Kolleginnen und Kollegen des Fachs über diese Frage und legen einen vorläufigen Arbeitsplan fest.