Ja, Sie sollten sich auf jeden Fall rückmelden.

Im Falle der Zulassung ist die Umschreibung in das Masterstudium vollkommen problemlos und ohne Exmatrikulation und Wiedereinschreibung möglich.

Im Falle der Ablehnung bekommen Sie den von Ihnen bei der Rückmeldung eingezahlten Beitrag zurück, wenn Sie bis zum 30. September  (Wintersemester) oder 31. März (Sommersemester) bei der Studentenkanzlei (studentenkanzlei@fau.de) einen entsprechenden Antrag stellen.

Nähere Infos dazu erhalten Sie von der Studentenkanzlei.