Folgende Bewerbergruppen müssen den ausgedruckten Antrag und Unterlagen einreichen:
- Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Diensts: Sind Sie im letzten oder vorletzten Verfahren bereits für Ihren gewählten Studiengang von unserer Universität zugelassen worden, konnten sich aber aufgrund der Ableistung eines Diensts nicht immatrikulieren, dann: Zulassungsbescheid und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung - jeweils in einfacher Kopie. Bewerben Sie sich für einen Studiengang, der im letzten Jahr zulassungsfrei war und haben ebenfalls einen Dienst absolviert, benötigen wir eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung (in einfacher Kopie)
- Zweitstudium: Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses in einfacher Kopie und Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums
- Qualifizierte Berufstätige für ein Probestudium: Tabellarischer Lebenslauf (Original), Abschlusszeugnis der Berufsausbildung, Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie
- Qualifizierte Berufstätige mit Allgemeinem Hochschulzugang: Tabellarischer Lebenslauf (Original), Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung, einer dieser gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschluss der Fachschule oder Fachakademie, Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie
- Spitzensportler/innen für die Profilquote: Bestätigung eines Bundesverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds über die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader in einfacher Kopie
- Bewerbern/innen mit fachgebundener Hochschulreife aus nicht abgeschlossenem Studium: können frühestens nach zwei Semestern FH-Studium an eine Universität wechseln. Voraussetzung ist, dass die Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen. Dies gilt für Studiengänge, die auf der Grundlage von Leistungspunkten bewertet werden.
Vorzulegen sind: Eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes darüber, dass die entsprechenden Leistungspunkte in dieser Form erreicht wurden sowie der errechnete Notendurchschnitt und ein Beratungsschein über die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft – jeweils in einfacher Kopie.
In (alten) Diplomstudiengängen muss das Vordiplom nachgewiesen werden – in Kopie.
- Hochschulzugangsberechtigung mit BOS, Abendgymnasium und Kolleg jeweils bis 2007: Zeugnis (alle Seiten), Abschlusszeugnis der Berufsausbildung - jeweils in einfacher Kopie
- Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen (auch aktuelles IB): Die Zeugnisse aus dem Ausland und die Übersetzung. Wenn vorhanden, Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie. Bei vorläufigen IB-Zeugnissen ist immer die Zeugnisanerkennung vorzulegen
- Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen, die ein Studienkolleg besucht haben: Die Zeugnisse aus dem Ausland und die Übersetzung (wenn vorhanden, Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote), Feststellungsprüfung - jeweils in einfacher Kopie
- Alle internationale Bewerber/innen: Vollständige Unterlagen (alle Seiten) ggf. mit Übersetzung jeweils in amtlich beglaubigter Kopie, Deutschnachweise
- Härtefallantrag: Selbst formulierter formloser Antrag mit Begründung, geeignete Nachweise, Reifezeugnis in Kopie
- Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Note, Erhöhung der Wartezeit): Selbst formulierter formloser Antrag mit Begründung, geeignete Nachweise, Reifezeugnis in Kopie
- Alle Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester
Zeugnisse, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Anrechnungsbescheid bei Seiteneinsteiger/innen, Zwischenprüfung etc.