Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist diese im nächsten Prüfungszeitraum zu wiederholen. Die Anmeldung erfolgt dazu automatisch durch das Prüfungsamt. Ein Rücktritt von einer solchen Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.
 
Wird eine Prüfung der GOP ein zweites Mal mit "nicht bestanden" bewertet, gilt die Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden
(Ausnahme: spezielle Regelung für die GOP-Prüfungen in den Studiengängen Chemie und Molecular Science).
 
Bei den Prüfungen, die nicht zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören, erhält der Studierende einen weiteren Wiederholungsversuch. Erst wenn dieser 3. Versuch nicht bestanden wird, erfolgt die Bewertung als endgültig nicht bestanden und damit verbunden die Exmatrikulation.