1. Zeugnisse aus Deutschland:
Unbeglaubigte Kopien sind für die Bewerbung ausreichend.

2. Zeugnisse aus dem Ausland:
Ausländische Zeugnisse sind in beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind) vorzulegen.
Info zur Beglaubigung: http://www.fau.de/international/aus-dem-ausland/alles-zum-aufenthalt-an-der-fau/hinweise-zur-beglaubigung-von-dokumenten/