Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber im nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.
Es ist aber in diesem Fall zu beachten:
- Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt vorzulegen.
- Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes unter http://www.pruefungsamt.uni-erlangen.de
- Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der Prüfer verständigt werden.
- Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.